Das Jugendamt

Es kann vorkommen, dass sich neben den Eltern auch andere Sorgen um das Wohl­er­gehen von Kin­dern machen – zum Beispiel: das Jugend­amt. Dies kann dazu führen, dass wir auch von dieser Seite aufge­for­dert werden, Eltern unsere Unter­stüt­zung in Form von Erziehungs­hilfen anzu­bieten. Selbst­verständ­lich sind wir auch dazu bereit. Aber warum kommt es über­haupt dazu?

So ein Jugendamt hat eine schwierige und anspruchs­volle Aufgabe zu erfül­len. Einer­seits ist es verant­wortlich für den Schutz von Kindern und Jugend­lichen, vor allem dann, wenn es in Fami­lien Krisen und Probleme gibt oder die Kinder in Gefahr sind. Anderer­seits muss es auch das Recht der Eltern respek­tieren, denn sie sind es, die ein Recht auf Erziehung der Kinder haben. So will es das Grund­gesetz. Wenn der Verdacht besteht, dass es einem Kind nicht gut geht, ist das Jugend­amt verpflichtet zu handeln. Das ist seine Aufgabe. Gleich­zeitig ist es jedoch ange­halten, die Rechte der Eltern zu wahren. 

Nun haben Eltern aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie sollen ihren Kindern eine gesunde persön­liche Entwick­lung ermög­lichen. Das Jugend­amt muss deshalb abwägen: kommen Eltern auch ihren Pflichten nach? Und wenn das nicht der Fall zu sein scheint: wie kann man ihnen am besten dabei helfen? Denn darin besteht neben dem Blick auf das Wohl­ergehen der Kinder das wich­tigste Ziel des Jugend­amts: alle Eltern sollen die Unter­stützung erhalten, die sie benö­tigen, um gut für ihre Kinder sorgen zu können.

An dieser Stelle kommt die KEW ins Spiel, denn das Jugend­amt selbst kann diese Unter­stützung nicht allein erbrin­gen. Es kann andere beauf­tragen. Unsere Arbeit basiert eben­falls auf klaren Regeln, die durch Recht und Gesetz festgelegt sind. 

Die wichtig­sten Regeln finden sich im Achten Buch des Sozial­gesetz­buches (SGB VIII). Hier ist aufgeführt, welche Aufgaben wir überneh­men sollen. Zusätz­lich haben einzelne Städte weitere Regel­ungen festgelegt. Letzt­endlich entscheidet das Jugend­amt darüber, welche Art von Unter­stützung benötigt wird. Daher ist es sowohl für die Eltern als auch für uns der zentrale Ansprech­partner. Geredet wird darüber mit­einander. Man nennt das „Hilfeplangespräche“.  

Um erfolgreich sein zu können, streben wir eine offene und vertrau­ens­volle Zusammen­arbeit mit den Eltern an. 

Denn die Basis für eine gelingende Hilfe ist ein gegen­sei­tiges Ver­trauen. Dazu möchten wir gern beitragen. Wir glauben, dass Eltern die wichtig­sten Bezugs­personen für ihre Kinder sind. Familien können auch unver­hofft in Not­situa­tionen geraten und keinen Ausweg mehr wissen. Dafür erar­beiten wir Lösungen – gemeinsam mit den Eltern.