Rechte von Eltern

Es kann durchaus passieren, dass das Jugen­damt den Ein­druck gewinnt, dass Kinder oder Jugend­liche im Rahmen ihrer Familie nicht aus­reichend betreut und geför­dert werden. Oder sogar: dass sie sich unmit­tel­baren Gefahren aus­ge­setzt sehen. In solchen Fällen ergreift das Jugend­amt Maß­nahmen. Manch­mal nimmt es das Kind zunächst aus der Familie heraus und bringt es außer­halb seines famili­ären Umfelds unter. 

Auch dann sind wir als Ansprech­partner da, denn wir sorgen dann für diese Kinder. Für uns und das Jugend­amt ist es aber das vor­rangige Ziel, Eltern und Kinder so schnell wie möglich wieder zusammen­zuführen. 

In jedem Fall muss das Jugend­amt gute Gründe haben, um diesen Schritt zu gehen, da es die Rechte der Eltern respek­tieren muss. Oft ist auch die Zustim­mung des Familien­gerichts erfor­derlich – dann zum Beispiel, wenn Eltern nicht mit der Ein­schät­zung des Jugend­amts über­einstimmen. 

Sobald das Jugend­amt aktiv wird, haben die Eltern vor allem das Recht, umge­hend über alle weiteren Schritte infor­miert zu werden. Sie sollten in alle Über­legungen bezüg­lich ihrer Kinder einbe­zogen werden. Das Jugend­amt tauscht sich mit Eltern und mit Fach­leuten darüber aus, was das Beste für das Kind ist und wie der Familie insge­samt geholfen werden kann. Und diese Gespräche müssen unter Beteili­gung der Eltern geführt werden. Sie haben das Recht dazu und können mit darüber entscheiden, welche Unter­stützungs­leistungen umge­setzt werden sollten und von wem.

Mehr über das Thema „Elternrechte“ können Sie hier erfahren:

PDF Erziehungs­­hilfen & Eltern­rechte

Es lohnt sich, eine koopera­tive, offene und zuge­wandte Zusammen­arbeit mit den Jugend­ämtern anzu­streben, da ihr einziges Ziel letzt­lich darin besteht zu helfen. Das ist ihre Aufgabe. 

Das Jugend­amt und die Eltern haben ein gemein­sames Interesse: sie wollen für das Kind nur das Beste. Deshalb kommt es auch vor, dass Eltern von sich den Kontakt zum Jugend­amt suchen und zum Beispiel selbst eine vorrüber­gehende Unter­bringung von Kindern in der Wohn­gruppe vorschlagen. Sie suchen selbst dort Hilfe. Auch in diesem Fall können sie auf unsere Unterstützung zählen.